Nicht gearbeitete Tage

HINWEIS: Die Möglichkeit, arbeitsfreie Tage zu melden, ist nur für einige Märkte verfügbar. Um nicht gearbeitete Tage zu melden, müssen auch Gesetzesüberschreitungen bezüglich Arbeitszeit aktiviert sein.

Auf dieser Seite können Sie Arbeitstage melden, an denen ein Fahrer nicht gearbeitet hat. Der Grund für Abwesenheit bei der Arbeit kann beispielsweise Urlaub oder Krankheit sein.

Sie sollten diese Tage melden, um korrekte Berechnungen für durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit und Arbeitszeit pro Woche zu erhalten.

Es sind zwei Arten von nicht gearbeiteten Tagen möglich:

Gesetzlich vorgeschriebene Tage

Arbeitsfreie Tage, die der Fahrer gesetzmäßig nehmen kann. Hierbei kann es sich um Feiertage (wie z. B. Weihnachten) und Urlaubstage handeln. Hierbei kann es sich auch um Abwesenheit aus anderen Gründen handeln, die gesetzlich zugelassen sind, wie z. B. Krankheitstage und Elternzeit.

Um zu vermeiden, dass diese Art von Tagen dazu verwendet werden, die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit des Fahrers zu verringern, werden solche Tage in den Statistiken als neutrale Arbeitstage gezählt.

Sie können gesetzlich vorgeschriebene Tage auf der Seite Kalender im Scania Tachograph Portal melden.

Nicht gesetzlich vorgeschriebene Tage

Arbeitsfreie Tage, die der Fahrer zusätzlich zu den gesetzmäßig vorgeschriebenen Tagen nehmen kann. Ein Arbeitgeber kann Fahrern beispielsweise zusätzliche Urlaubstage zu den gesetzlich vorgeschriebenen Tagen geben. Darüber hinaus kann der Fahrer auch das Recht haben, zusätzlich zu den festgelegten Urlaubstagen unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Diese Tage werden bei der Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit nicht als Arbeitstage gezählt.

HINWEIS: Nicht gesetzlich vorgeschriebene Tage können nicht im Scania Tachograph Portal gemeldet werden.

Länge eines gesetzlich vorgeschriebenen Tages

Wenn Sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Tag melden, wird hierfür die Länge eines standardisierten neutralen Arbeitstags für den entsprechenden Fahrer im Land, in dem er arbeitet, verwendet. Die Länge dieses Tages ist nicht vom Arbeitsplan des Fahrers abhängig.

Wenn Sie gesetzlich vorgeschriebene Abwesenheit für eine ganze Woche melden, kann die Anzahl der gemeldeten Stunden unterschiedlich von den Stunden sein, wenn Sie nur einen Tag melden.

Die Tabelle unten zeigt die Anzahl der Stunden eines gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitstags und einer gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitswoche in verschiedenen Märkten:

HINWEIS: Wenden Sie sich für weitere Informationen zu den anwendbaren Regelungen an eine entsprechende Behörde in Ihrem Land, wenn Sie Ihr Land nicht in der Tabelle oben finden können.

Szenario

John arbeitet als Lkw-Fahrer für ein Unternehmen, das nachts Waren an Lebensmittelmärkte in der Londoner Gegend ausliefert.

Johns gewöhnliche Arbeitszeit ist montags bis donnerstags von 17:00 Uhr bis 05:00 Uhr.

Während der besagten Arbeitswoche beginnt John wie gewöhnlich, fühlt sich jedoch am Ende seiner Dienstagsschicht nicht wohl. Er beendet seine Schicht; es stellt sich jedoch heraus, dass er an der Grippe leidet und sich Mittwoch und Donnerstag krank melden muss.

Wie sind die Tage dieser Woche zu melden?

Montag und Dienstag sind reguläre Arbeitstage.

Mittwoch und Donnerstag werden als gesetzlich vorgeschriebene Tage gemeldet, da es sich bei Krankheit um einen zulässigen Abwesenheitsgrund handelt. Da John in England arbeitet, wird jeder gesetzlich vorgeschriebene Tag als 8 Stunden gemeldet, weil es sich hierbei um die standardisierte Länge eines gesetzlich vorgeschriebenen Tages in diesem Land handelt (obwohl sein geplanter Arbeitstag 12 Stunden lang gewesen wäre).

Die gesetzlich vorgeschriebenen Tage werden unter Mittwoch und Donnerstag gemeldet, da es sich bei diesen Tagen, um den Großteil von Johns Arbeitsschicht handelt (obwohl die Arbeitsschicht am nächsten Tag weitergeht).

Bei Freitag, Samstag und Sonntag handelt es sich um Johns wöchentliche Ruhezeit und diese Tage sind daher nicht als gesetzlich vorgeschriebene Tage bzw. als nicht gesetzlich vorgeschriebene Tage zu melden (da diese zu keinem Zeitpunkt als Arbeitstage gerechnet worden wären).